Recht: Zusatzversicherung ist steuerfreier Sachlohn
Eine Gruppenkrankenversicherung für Arbeitnehmer bleibt Sachlohn, der bis zum Wert von 44 Euro pro Monat nicht versteuert werden muss. Das hat der BFH jetzt in einem aktuellen Urteil (VI R 16/17) bestätigt. Im Urteilsfall schloss der Arbeitgeber des Klägers für die Mitarbeiter des Unternehmens bei zwei Versicherungen eine Zusatzkrankenversicherung für Vorsorgeuntersuchungen, Stationäre Zusatzversicherung und Zahnersatz ab.