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Arbeitnehmer
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  • In aller Kürze

Recht: Zusatzversicherung ist steuerfreier Sachlohn

Eine Gruppenkrankenversicherung für Arbeitnehmer bleibt Sachlohn, der bis zum Wert von 44 Euro pro Monat nicht versteuert werden muss. Das hat der BFH jetzt in einem aktuellen Urteil (VI R 16/17) bestätigt. Im Urteilsfall schloss der Arbeitgeber des Klägers für die Mitarbeiter des Unternehmens bei zwei Versicherungen eine Zusatzkrankenversicherung für Vorsorgeuntersuchungen, Stationäre Zusatzversicherung und Zahnersatz ab.
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  • BEM lohnt sich für Arbeitgeber

Ohne Eingliederungsversuch keine Kündigung

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Klarer Vorteil für den Betrieb: Dadurch gibt es mehr Rechtssicherheit bei einer krankheitsbedingten Kündigung.
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Betrieb | Recht: Zwei Beisitzer genügen

Die Einigungsstelle im Betrieb ist mit zwei Vertretern der Arbeitnehmerseite ausreichend ausgestattet. Einen Anspruch auf eine weitere Person hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt in zweiter Instanz abgelehnt (Urteil vom 8.5.2018, Az.: 3 TaBV 15/18). Die Einigungsstelle sorgt bei Konflikten im Betrieb für sozialen Frieden. Bei einem Streit über eine IT-Schulungsmaßnahme wollte der Betriebsrat einen weiteren Experten dabeihaben.
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  • Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt

Bedrohte Berufsgruppen

Im Zuge der Digitalisierung wird sich die Arbeitswelt drastisch verändern. Während manche davon profitieren, werden andere Gruppen nach und nach ersetzt werden.
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  • Aus dem Leeren schöpfen

Arbeitskräfte-Knappheit nimmt auch bei Konjunktur-Abkühlung zu

Der deutsche Arbeitsmarkt ist nahezu leergefegt. Die Arbeitskräfte-Reserve der Frauen ist ausgeschöpft. Und die Zuwanderung schafft kaum Erleichterungen. Das wird sich auch bei einer konjunkturellen Verlangsamung nicht ändern. Darum wächst das Inflationspotenzial erheblich.
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  • Kündigung bei Nichtanmeldung

Kündigung bei Nichtantritt

Einem Arbeitnehmer, der eigenmächtig seinen Urlaub verlängert, kann fristlos gekündigt werden. Dennoch sollte der Betrieb ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachten.
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  • Urlaubstage sollen angesammelt werden können

EuGH will Ansprüche ausweiten

Auf Arbeitgeber kommt bald voraussichtlich weitere Bürokratie zu. Arbeitnehmer sollen nämlich unbegrenzt Urlaub ansammeln können, wenn der Arbeitgeber nicht dazu anhält, dass der Urlaub genommen wird. So will es der Generalanwalt beim EuGH. Das wird zu einer Reihe von innerbetrieblichen Problemen und Mehrarbeit führen.
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