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Arbeitnehmerüberlassung
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  • Dürfen Leiharbeiter mehr verdienen als die Stammbelegschaft?

Urteil zur Besserstellung von Leiharbeitern

Leiharbeitern verdienen im Durchschnitt 20% weniger als fest angestellte Mitarbeiter. Was aber, wenn das umgekehrt ist? Können fest angestellte Mitarbeiterin dann eine Gehaltsanpassung oder einen Vertrag als Leiharbeiter verlangen? Das Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat dazu entschieden.
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  • Abweichende Verleihdauer ist zulässig

Tarifvertrag kann Zeitarbeit verlängern

Team gibt sich gegenseitig ein High Five
Teamarbeit. © Robert Kneschke / stock.adobe.com
Die Zeitarbeit will kein Schmuddelkind auf dem deutschen Arbeitsmarkt mehr sein. Diesem Ziel sind die aktuell knapp 820.000 Leiharbeiter mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ein Stück näher gekommen.
  • Juristische Unklarheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung

Offene Fragen bei Leiharbeitern

Das seit dem 1. April 2017 geltende neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt einige Fragen für Unternehmen offen. Unabhängig davon müssen Sie Ihre Leiharbeiter und deren Arbeitszeiten penibel erfassen – sonst drohen Bußgelder.
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