Fehlberechnungen in Gehaltsabrechnungen: Kein Zahlungsanspruch bei Irrtum
Ein LAG-Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber bei erkennbar falschen Gehaltsabrechnungen nicht zur Auszahlung verpflichtet sind. Auch wenn ein Irrtum vorliegt, können weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber auf der fehlerhaften Abrechnung bestehen. Ein Mitarbeiter scheiterte mit seiner Klage auf Zahlung und Schadensersatz, da die Abrechnung nur zur Information dient. Neugierig auf die Details?