Um im Falle einer Kündigung den Arbeitsgerichtsprozess gewinnen zu können, müssen Sie genau definieren, welche Ressourcen Ihre Mitarbeiter bei einer Nebentätigkeit nutzen dürfen.
Dauer und Grund für ein befristetes Arbeitsverhältnis müssen Sie im Arbeitsvertrag präzise angeben. Sonst riskieren Sie eine ungewollte Festanstellung.
Arbeitsunfähige Mitarbeiter müssen an Personalgesprächen nicht teilnehmen. Abmahnungen oder gar Kündigungen wegen eines Fernbleibens sind nicht rechtens.