Mangelnde Arbeitsleistung rechtfertigt Kündigung
Die zentrale Ausländerbehörde Bielefeld kündigte einem Afrikaner in der Probezeit wegen mangelnder Arbeitsleistung. Dieser zog vor Gericht, weil er sich diskriminiert fühlte. Zudem äußerte sich eine Vorgesetzte rassistisch. Die Arbeitsgerichte entschieden einmütig.