Eingliederungsmanagement: Regeln exakt einhalten
Will der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung durchsetzen, muss er zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dabei sind die Regeln genau zu beachten.
(LAG) Berlin-Brandenburg vom 10.10.2018, Az.: 17 Sa 562/18