Streitfall: Arbeitsunfähig oder freie Tage?
Arzttermine sind Privatsache und möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen. Dennoch dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten nicht einfach im Dienstplan freie Tage für absehbare Arzttermine zuordnen, wenn sich Mitarbeiter für die Zeit "arbeitsunfähig" melden wollen. Das hat das Landesarbeitsgericht Sachsen gegen einen Arbeitgeber entschieden.