Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Arbeitsverträge
  • FUCHS-Briefe
  • Minister Unheils seltsamer Lockruf für ausländische Arbeitskräfte

Der Treppenwitz mit der Unterschrift

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Verlag FUCHSBRIEFE
Im Land, wo das Internet gestern noch "Neuland" war, wo Bilder ruckeln und Leitungen oft nicht stabil sind, tja, da kommt man schnell auf die Idee, dass ein digital signierter Arbeitsvertrag manche "Menschen auf dem Lande" überfordern könnte. Deshalb dreht man gleich für alle die Zeit zurück. So wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der nun wieder darauf besteht, dass Arbeitsverträge den Postweg nehmen. Ein Standpunkt von FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • FUCHS-Briefe
  • Das Kündigungsdatum zählt

Versehentlich genannte längere Kündigungsfrist ist gültig

Eine Frau trägt Büro-Materialien in einer Kiste
Versehentlich genannte längere Kündigungsfrist ist gültig. Copyright: Pexels
Ein Arbeitgeber will das Arbeitsverhältnis fristlos und notfalls fristgerecht zum nächstmöglichen Termin beenden. Im Kündigungsschreiben berechnet er dann aber die Frist versehentlich falsch. Welches Datum gilt dann?
  • FUCHS-Briefe
  • Streit über die Weiterbeschäftigung eines GmbH-Geschäftsführers

Kein Geschäftsführer mehr, aber trotzdem am Montag ins Büro?

Wie ist der Übergang in der Geschäftsführung einer Firma möglichst elegant und ohne größere Friktionen zu organisieren? Denn das zeigt die Praxis: Erfolgreiche Geschäftsführer tun sich oft schwer, wenn es um den Ausstieg geht. Wie ‚Loslassen‘ gelingen kann, dafür hat jetzt das Landgericht (LG) Osnabrück einen wichtigen Tipp parat.
  • FUCHS-Briefe
  • BAG definiert Grenzen tariflicher Regelungsmacht neu

Die Tücken von Haustarifverträgen

Arbeitsvertrag
Haustarifverträge: Alte Regelungen nicht automatisch außer Kraft. Bildquelle: Pixabay
Ein Haustarifvertrag hat durchaus seinen Charme. Arbeitgeber können damit betriebliche Regelungsmängel oder Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen, die sich im Laufe der Jahre in den Arbeitsverträgen eingeschlichen haben, ausmerzen. Statt einer Vielfalt von Kontrakten gibt es dann nur noch einen Rahmen, der für alle gilt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings diesen Weg jetzt mit bürokratischen Stolpersteinen schwerer gangbar gemacht.
  • FUCHS-Briefe
  • Risiken in der digitalen Arbeitswelt

Crowdworking: Vorsicht, Falle!

Achtung: Auch beim Crowdworking (via Internet) lauert Scheinselbständigkeit. Bei zeitlichen Vorgaben und einer dauerhaften Leistungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht ein großes Risiko der Fehlabgrenzung – wenn dann keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, wird es brenzlig.
  • FUCHS-Briefe
  • Weniger Spielraum bei der Personalpolitik

Die Tücken der Befristung von Arbeitsverträgen

Die SPD will die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen. Dabei setzen Gerichte schon jetzt klare Leitplanken für Arbeitgeber.
Zum Seitenanfang