Arbeitsvertrag: Keine nachträgliche Korrektur möglich
Flexibilität ist im Arbeitsleben gefragt. Kommt es allerdings zu einer Versetzung, ist der Betriebsrat zu informieren. Aber kann er auch die Aufkündigung eines Home-Office-Arbeitsplatzes verhindern? Darüber musste jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) München entscheiden.