Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Arbeitszeit
  • FUCHS-Briefe
  • Die Alternative zum klassischen Arbeitsplatz im Büro

Homeoffice: Die große Welle

Modern eingerichtetes Home Office
Home Office setzt sich durch. Copyright: Pexels
Homeoffice war 2020 die Geheimwaffe, um in Zeiten der Corona-Pandemie die Arbeit fortzusetzen. Klar: Bei maschinengebundener Arbeit funktioniert das nicht, die lässt sich nicht so einfach verlegen. Aber wie geht es weiter, können die Betriebe aus der Not eine strategische Option machen?
  • FUCHS-Briefe
  • BAG für mehr Pragmatismus bei den Mitbestimmungsrechten

Betriebsrat muss kleinere Verstöße gegen Betriebsvereinbarung hinnehmen

Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel wirbt der erste Senat für eine pragmatische Linie bei unwesentlichen Verstößen gegen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit. Sein Rat an die Betriebsräte: Nicht gleich das ‚Große Besteck‘ vor den Arbeitsgerichten auspacken.
  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitsbereitschaft darf geringer vergütet werden

Weniger Entgelt für Arbeitsbereitschaft ist kein Problem

Ob beim IT-Dienstleister, Schlüsselservice, im Rettungsdienst oder bei einem produzierenden Unternehmen im Schichtbetrieb: In vielen Branchen ist es notwendig, dass sich Mitarbeiter, auch außerhalb ihrer normalen Arbeitszeit, für einen Einsatz bereithalten. Dürfen Arbeitgeber in diesem Fall dann auch bei der Bezahlung zwischen Zeiten der Arbeitsbereitschaft und den Normalstunden einen Unterschied machen?
  • FUCHS-Briefe
  • Die wöchentliche Arbeitszeit wird addiert

Höchstarbeitszeitgrenze gilt auch bei zwei Arbeitsverhältnissen

4,1 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben einen Zweitjob. In jedem Fall sollte der Stammarbeitgeber über die Zusatztätigkeit informiert sein. Eine Klausel dazu im Arbeitsvertrag kann Transparenz schaffen. Trotzdem kann es im Dreieck - zwei Arbeitgeber, ein Arbeitnehmer - zu Komplikationen kommen.
  • FUCHS-Briefe
  • Zeiterfassung per Fingerabdruck

Biometrische Arbeitszeiterfassung und Datenschutz schwer vereinbar

Ein Klinik-Betrieb wagt mit einem neuen System der Arbeitszeiterfassung den Sprung von der 'Steinzeit' ins Zeitalter der künstlichen Intelligenz (KI). Die Beschäftigten notieren nicht mehr von Hand hinter der Einsatzplanung ihre Arbeitszeiten, sondern lassen jetzt per biometrischem Fingerabdruck Beginn und Ende ihrer Tätigkeit erfassen. Bei diesem gewaltigen Schritt kollidierte das Unternehmen allerdings mit dem Datenschutz.
  • FUCHS-Briefe
  • Geleistete Arbeitszeit täglich messen und

Arbeitszeiterfassung: Nicht auf den Minister warten

Sanduhr
Die Gerichte kommen der Gesetzgebung zuvor. Copyright: Pixabay
Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine viel beachtete Entscheidungen zur Arbeitszeit getroffen. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches Erfassungs-System zu nutzen. Seit dem warten viele Betriebe auf eine entsprechende Initiative aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Passiert ist bislang allerdings nichts. Anders sieht das bei den Arbeitsgerichten aus. Die handeln jetzt.
  • FUCHS-Briefe
  • Erfassung der Mehrarbeit ist Aufgabe des Arbeitgebers

Fünfzehn Überstunden sind inklusive

2017 leistete jeder Vollzeitbeschäftigte pro Woche durchschnittlich fast fünf Überstunden ohne Bezahlung. Dies ist möglich, weil in vielen Arbeitsverträgen geregelt ist, dass die Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Arbeitgeber müssen dafür aber bestimmte Regeln einhalten.
  • FUCHS-Briefe
  • DSGVO und das BDSG regeln auch die digitalen Zeiterfassungssysteme

Zeiterfassung per Fingerabdruck geht nur mit Einwilligung

Von allen biometrischen Verfahren hat in den vergangenen Jahren die Erkennung durch Fingerabdruck die weitaus größte Verbreitung gefunden. Kann der Fingerabdruck auch die bisher übliche Zeiterfassung im Unternehmen ersetzen?
  • FUCHS-Briefe
  • Gesetz nennt Ablehnungsgründe

Ablehnung detailliert begründen

Eigentlich sind die gesetzlichen Vorgaben klar: Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber beantragen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann den Antrag abschmettern;wichtig sind allerdings seine Argumente.
  • FUCHS-Briefe
  • Privates Telefonat reicht

Quasselstrippe zu Recht gekündigt

Das Handy ist allgegenwärtig, auch während der Arbeit. Aber: Kann ein Arbeitnehmer wegen privaten Telefongesprächs auch gekündigt werden?
  • FUCHS-Briefe
  • Londoner Makler testet neues Modell

Arbeitszeit: Selbstbestimmt

Ein Londoner Versicherungsmakler testet ein modernes Arbeitszeitmodell. McGill and Partners lockt Personal mit dem Versprechen, dass die Mitarbeiter sowohl die tägliche Arbeitszeit als auch die Länge der Ferien selbst frei bestimmen können. Die Anstellungsverträge lauten dabei auf „Vertrauen" und „Modernität in der Versicherungswirtschaft". Vorgeschrieben ist lediglich, dass der Jahresurlaub wenigstens 20 Arbeitstage umfassen muss. Ein Treiber dieser Experimentierfreude ist der Personalmangel in der vollbeschäftigten City.
  • FUCHS-Briefe
  • Freizeitausgleich ist äußerst strittig

Freizeitausgleich für Ratssitzung

Betriebsratsarbeit ist kein 08-15-Job. Arbeitszeit und Freizeit lassen sich nicht immer sauber trennen. Allerdings, wenn es ganz arg wird, gibt es Regeln.
  • FUCHS-Briefe
  • Gesetzliches Ziel beachten

Pausen müssen der Erholung dienen

Was Arbeitspausen sind, ist eigentlich klar: Nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet und auch keine Arbeitsbereitschaft angesagt ist. Arbeitsrichter in Mecklenburg- Vorpommern mussten jetzt noch tiefer bohren. Sie mussten klären, was es mit der ‚Bereithaltung in einer Pause' konkret auf sich hat.
  • FUCHS-Briefe
  • Keine Chance bei Betrug

Fristlose Kündigung wegen falscher Angaben zur Arbeitszeit

Arbeitgeber können in einigen Bereichen die Arbeitszeit nicht exakt durch technische Geräte erfassen. Sie brauchen die Unterstützung durch den Beschäftigten. Doch was ist, wenn dieser die benötigten Angaben vorsätzlich falsch aufschreibt?
  • FUCHS-Briefe
  • Beteiligung des Vorgesetzten ist unerheblich

Kein vermeintlich erlaubter Arbeitszeitbetrug

Bei Arbeitszeitbetrug ist immer eine fristlose Kündigung fällig. Da kennen die Arbeitsgerichte kein Pardon. Auch selbst dann nicht, wenn der Vorgesetzte dabei eine undurchsichtige Rolle spielt.
  • FUCHS-Briefe
  • Regeln zum Ordnungsverhalten der Beschäftigten

An- und Abmelden geht nur mit Betriebsrat

Die Arbeitszeiterfassung von 60 Mitarbeitern mit einem elektronischen Gerät reichte einem Kinobesitzer nicht. Die Beschäftigten sollten sich zusätzlich beim Vorgesetzten melden. Problem: Der Betriebsrat wusste von der entsprechenden Dienstanweisung nichts.
  • FUCHS-Briefe
  • BAG bestätigt Vergütungspflicht

Reisezeit für Fortbildung ist zu bezahlen

Fortbildung ist richtig wichtig. Immer öfters gibt es Regelungen, die eine Teilnahme verpflichtend vorsehen. Die Frage ist dann, ob die An- und Abreise als Arbeitszeit zu werten sind?
  • FUCHS-Briefe
  • Wunsch allein reicht nicht

Änderung des Vertrags ist notwendig

Von Teilzeit zurück in Vollzeit, das ist zwar in § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Aber bei der praktischen Umsetzung gibt es schon noch Ecken und Kanten, die zu beachten sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Keine wirksame Verrechnung von Minusstunden

Arbeitszeitkonto hat Regeln

Arbeitszeitkonten sind eine gute Sache, bringen sie doch mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber kann der Arbeitgeber einfach Minusstunden einloggen, wenn keine Arbeitsaufträge vorhanden sind?
  • FUCHS-Briefe
  • Urteil/ Arbeit – EuGH Zeiterfassung

Zeiterfassung nach dem EuGH-Urteil

Ein Urteil des EuGH verlangt eine genaue Arbeitszeiterfassung vom Arbeitgeber. Damit soll in Zukunft sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer bei Prozessen um Überstunden nicht in Beweisnot geraten. Zwar bedeutet das Urteil für Unternehmen einen größeren Aufwand. Es bietet aber auch einen Vorteil...
Zum Seitenanfang