AT-Angestellte auf Abstand halten
Weil eine attraktive Bezahlung ein zentrales Argument bei der Akquise und Bindung von Top-Mitarbeitern ist, nutzten tarifgebundene Betriebe die Möglichkeit der Anstellung von AT-Angestellten und damit eine außertarifliche Bezahlung. Bei der konkreten Ermittlung des Mindest-Entgelts für die AT-ler ist der Betrieb allerdings nicht völlig frei.