„Aufdeckungsfrist“ korrekt verlängern
Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich mit dem „Beginn der Herstellung" eines Gebäudes. Das ist wichtig für den Versteuerungszeitpunkt stiller Reserven. Das Urteil fällt für Unternehmer positiv aus.
Stand: 11.08.2017 19:01
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