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  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt zum Förder-Notstand

BAFA und KfW stoppen erste Förderprogramme

Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. © picture alliance / Foto Huebner | Foto Huebner
Förderprogramme sind für Unternehmen eine wichtige Finanzierungsquelle. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der daraus resultierenden Haushaltsnotlage stellt die Bundesregierung die Förderungen aber auf dem Prüfstand. Erste Programme wurden bereits ausgesetzt.
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  • Bürokratie und Nutzen abwägen

Unternehmen können Zuschuss für Beratungskosten bekommen

Berater im Gespräch
Berater im Gespräch. © Pormezz / stock.adobe.com
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lassen sich öfter professionell beraten. Dabei geht es meist darum, neue Potenziale zu entdecken oder Prozesse zu optimieren. Die Kosten dafür können sie sich nun bezuschussen lassen. Dabei müssen sie auch einige kuriose Formulare einreichen.
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  • Ewiges Warten aufs Geld

BAFA kommt mit Auszahlungen nicht hinterher

Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn
Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. © BAFA
Wer auf die Auszahlung von BAFA-Fördergeld wartet, braucht gerade sehr viel Geduld. Denn das Amt hängt mit der Bearbeitung von Anträgen Wochen hinterher.
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  • Unternehmen müssen Russland-Geschäft fortlaufend prüfen

Achtung: Neue Russland-Sanktionen

Rückansicht eines Autos, Aufschrift Zoll
Rückansicht eines Autos, Aufschrift Zoll. © Andreas Scholz / stock.adobe.com
Viele Unternehmen in Deutschland unterhalten Beziehungen zu russischen Partnern, auf die sie ungern verzichten wollen oder können. Die Sanktionen treffen nun beide Seiten hart. Vor allem aber herrscht Unsicherheit: Was ist noch erlaubt? Kommen Zahlungen an? Was muss alles geprüft werden? Wo bekomme ich Hilfestellungen? Wir geben Ihnen Orientierung.
  • Energie – an Energieauditpflicht denken

Energieaudits müssen wiederholt werden

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Weil bis Ende 2015 das Erste durchgeführt wurde, ist bis Ende des Jahres das zweite fällig. Die Bafa kontrolliert die Durchführung und kann Bußgelder bis 50.000 Euro festlegen...
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