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Bauabzugsteuer
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsausgabenabzug: Sonderfall Bauabzugssteuer

Unternehmer muss Empfänger nicht immer benennen können

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
Geld und Recht © bluedesign / stock.adobe.com
Zahlt ein Unternehmer Betriebsausgaben an einen Empfänger, den er nicht benennen kann, dann hat das finanzielle Folgen. Das Finanzamt darf ihm dann den Betriebsausgabenabzug verweigern. Eine Ausnahme gilt bezüglich der 2002 eingeführten Bauabzugssteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun bestätigte.
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  • Auch bei Freiland-Photovoltaik fällig

Bauabzugssteuer weit ausgelegt

Der Bundesfinanzhof legt den Begriff der Bauabzugssteuer weit aus. In den Mittelpunkt seines Urteils stellte er den Gesetzeszweck, die illegale Beschäftigung einzudämmen und Steueransprüche zu sichern. Und noch ein weiterer Punkt des Urteils lässt aufmerken.
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