Leistungskraft des Bauherren berücksichtigen
Manchmal müssen Eigentümer bei Abriss eines Gebäudes eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschied jetzt, dass Behörden bei Forderung der Sicherheitsleistung die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers beachten muss.