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Bauherren
  • FUCHS-Briefe
  • Sicherheitsleistung bei Hausabbruch

Leistungskraft des Bauherren berücksichtigen

Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan
Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan © deliormanli / Getty Images / iStock
Manchmal müssen Eigentümer bei Abriss eines Gebäudes eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschied jetzt, dass Behörden bei Forderung der Sicherheitsleistung die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers beachten muss.
  • FUCHS-Briefe
  • Mehr Rechte für Bauherren

Verbrauchervertrag auch bei Vergabe an einzelne Gewerken

Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan
Modell eines Hauses steht auf Architektur-Plan. © deliormanli / Getty Images / iStock
Wer seinen Hausbau nicht an einen Generalunternehmer, sondern in einzelnen Gewerken vergibt, schließt trotzdem einen Verbraucherbauvertrag. Dies entschied das OLG Zweibrücken und stärkte so die Rechte von Bauherren.
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  • Bau-Konjunktur zerbröselt

An der Schwelle zur Rezession

Die Unternehmen in der Bauindustrie schalten von Grün auf Rot und richten sich auf eine Rezession ein. Damit ist die Lage in der wichtigen Branche innerhalb von zwei Monaten brutal gekippt. Auch der Ausblick auf 2023 ist düster.
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  • Bauförderung wird umgebaut

FUCHSBRIEFE kennen die neuen Leitlinien für energieeffizientes Bauen

Dämmung einer Hausfassade
Dämmung einer Hausfassade. © maho / Fotolia
Nach dem plötzlichen KfW-Aus der Neubau- und Sanierungsförderung für Energieeffizienz wird es bald eine Zwischenlösung geben. Das betrifft vor allem Neubauten, für die die Standards verschärft werden. FUCHSBRIEFE haben schon einen Einblick in die neuen Richtlinien recherchiert.
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  • Bauherr aus dem Schneider

Baumängel müssen nur konkret angezeigt werden

Rund um Bauverträge kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Meistens geht es um Mängel bei der Qualität der geleisteten Arbeit. Aber welche Angaben muss der Bauherr eigentlich machen, wenn er gegen den berühmten ‚Pfusch am Bau’ vorgehen will?
  • FUCHS-Briefe
  • Neuregelungen im Bau-Vertragsrecht

Vorteile für Bauherren

Ab dem Jahr 2018 wird das Bauvertragsrecht geändert. Vor allem Bauherren profitiere: Bauunternehmen müsen Abschlagszahlungen auf maximal 90% der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzen.
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