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Berufsgenossenschaft
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  • Folgen einer Heizkesselexplosion von Berufsgenossenschaft versichert

Unternehmer hat Unfallschutz im Homeoffice

Auch Selbständige und Unternehmer haben Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft im Homeoffice. Aber gilt das auch bei einer Verletzung durch eine Heizkessel-Explosion? Das Bundessozialgericht hat das entgegen der Vorinstanzen positiv entschieden. Das Gericht liefert eine klare Begründung mit, die Selbständige und Unternehmer kennen sollten.
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  • Wegeunfälle erneut vor den Sozialgerichten

Kein Arbeitsunfall beim Firmenlauf

Wettlauf
Wettlauf © TeamDaf / stock.adobe.com
Welche Ereignisse zu einem Arbeitsunfall führen, ist umstritten. Wann genau liegt ein Arbeitsunfall vor und wann nicht? Darüber müssen Sozialgerichte entscheiden: Jetzt ging es um Stürze bei einem Firmenlauf und auf dem Weg zum Briefkasten.
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  • Berufsgenossenschaft muss zahlen

Sturz in Kantine ist Arbeitsunfall

Eine Person ist hingefallen und liegt auf dem Boden
Eine Person ist hingefallen und liegt auf dem Boden. © AndreyPopov / Getty Images / iStock
Wer in der Kantine stürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. So die allgemeine Rechtsauffassung. Aber was ist, wenn der Unfall auf dem Weg zur Kantine passiert? Diese Frage musste das Landessozialgericht (LSG) Hessen in Darmstadt klären.
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  • Homeoffice: Streit um Versicherungsschutz dauert an

Berufsgenossenschaften ignorieren Gesetzeslage

Laptop
Person arbeitet am Laptop. © Maryna Andriichenko / Getty Images / iStock
Mobiles Arbeiten ist gekommen, um zu bleiben. Um so ärgerlicher ist es, dass die Berufsgenossenschaften (BG) sich immer wieder weigern, einen Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall anzuerkennen - entgegen eindeutiger gesetzlicher Regelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich darum von den BG nicht verunsichern lassen.
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  • Wann zahlt die Berufsgenossenschaft?

Betriebliches Fahrsicherheitstraining nicht immer versichert

Fahrtraining mit einem LKW
Fahrtraining mit einem LKW. © littlewolf1989 / stock.adobe.com
Fahrsicherheitstrainings, die der Betrieb organisiert, sind ausgesprochen beliebt. Aber wer zahlt, wenn dabei ein Unfall passiert? Die Berufsgenossenschaft jedenfalls nicht immer, so ein Urteil.
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  • Arbeitsunfall durch Sub-Unternehmer

Zahlt die Berufsgenossenschaft?

Ein Mann beugt sich über einen Kollegen, der gerade einen Arbeitsunfall hatte
Ein Mann beugt sich über einen Kollegen, der gerade einen Arbeitsunfall hatte. © Halfpoint / Fotolia
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitgeber in der Berufsgenossenschaft versichert. Das schützt sie vor horrenden Zahlungen bei Personenschäden im Betrieb. Aber was passiert, wenn die Firma mit Sub-Unternehmen arbeitet und sich durch deren Versäumnisse ein Arbeitsunfall ereignet?
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  • Krankheit nach Grippeimpfung ist kein Arbeitsunfall

Impfrisiko trägt nicht der Betrieb

Zwei Fläschchen mit Corona-Impfstoff
Zwei Glasvials mit Corona-Impfstoff. Copyright: Pexels
Rund fünf Millionen Corona-Impfungen haben die Betriebsärzte gesetzt. Egal ob bei Corona oder Grippeschutzimpfung, Betriebe sind eine Säule bei den Impfkampagnen. Deshalb ist die Haftungsfrage, die sich bei gesundheitlichen Komplikationen stellt, von großer Bedeutung. Das Landessozialgericht (LSG) Mainz hat jetzt diesen Punkt geklärt.
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  • Was zählt zu den versicherten Tätigkeiten?

Infektion in der Kantine ist kein Arbeitsunfall

Mehrere Menschen sitzen an einem Tisch und essen
Infektion in der Kantine ist kein Arbeitsunfall. Copyright: Pexels
Berufsgenossenschaften prüfen stets penibel, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Nun musste sich das Hessische Landesozialgericht (LSG) mit einer durchaus komplizierten Frage beschäftigten: Kann ein Mittagessen in der Betriebskantine ein Arbeitsunfall sein?
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  • Strenge Anforderungen an Arbeitgeber-Regress

Chef haftet nicht für ungesicherte Treppe auf der Baustelle

Nicht jeder Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften ist immer ein grob fahrlässiges Verhalten, für die der Arbeitgeber haften muss. Berufsgenossenschaften können sich nicht immer die entstandenen Kosten für einen Arbeitsunfall beim Arbeitgeber zurückholen. Bei einem Sturz geht es allerdings manchmal nur um Zentimeter.
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  • Arbeitsunfall im Ausland

Gesetzlicher Unfallschutz besteht

Projektbezogene Auslandeinsätze sind bei deutschen Arbeitnehmern nicht unbedingt beliebt. Während der Arbeitgeber diese gerne anbietet, helfen sie doch internationale Kontakte zu festigen und zu pflegen, befürchten Arbeitnehmer handfeste Nachteile. Was ist bei einem Arbeitsunfall, war bislang so ein strittiger Punkt. Jetzt hat das Landessozialgericht (LSG) für Klarheit gesorgt.
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  • Innerer Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit erforderlich

Sturz auf der Betriebs-Toilette ist kein Arbeitsunfall

Wann handelt es sich um einen Betriebsunfall und wann nicht? Diese Frage beschäftigte die Sozialgerichte immer wieder. Und die Urteile sorgen immer wieder für Überraschungen. Jetzt ging es vor Gericht um einen Unfall in Waschraum und Toilette.
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  • In aller Kürze

Duschen auf eigene Gefahr

Passiert ein Duschunfall während einer Dienstreise, muss die Berufsgenossenschaft nicht zahlen. Das klärte jetzt das Landessozialgericht (LSG) in Thüringen. Die Kosten trägt nicht die gesetzliche Unfallversicherung, sondern vielmehr die Krankenversicherung. Denn: Arbeitsunfälle können nur bei Tätigkeiten passieren, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den eigentlichen Aufgaben stehen, so sie Erfurter Richter.

Urteil: LSG Thüringen vom 20.12.2018, Az.: L 1 U 491/18

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  • Kein Unfallschutz von der Kita zum Heimarbeitsplatz

Home Office ist nicht nur genial

Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen- Bremen ist der Weg von und zum Kindergarten eine private Angelegenheit (Urteil vom 26.9.2018, Az.: L 16 U 26/16). Die Folge: Wenn Arbeitsstätte und Wohnung in einem Gebäude liegen, ist begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen. Folglich braucht die Berufsgenossenschaft nicht zu zahlen. Sonst gilt hingegen: Arbeitnehmer, die ihr Kind auf dem Weg zu einer externen Arbeitsstelle in den Kindergarten bringen, fallen bei einem Unfall unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Wegeunfall).
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  • Sozialgericht weist Klage ab

Brauereinachmittag ist keine betriebliche Veranstaltung

Monteure, die in München bei einer Brauerei im Einsatz sind, können Glück haben: Wenn es zeitlich passt bekommen sie eine Einladung zum Oktoberfest ins Festzelt zum Brauereinachmittag. Der Rückweg ins Hotel endete in diesem Fall allerdings als Desaster.
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Personal: Digitaler Lohnnachweis ab 2017

Der Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaften wird 2017 auf digitale Verarbeitung umgestellt. Parallel müssen Sie noch das alte Verfahren nutzen.
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Personal: Ab 2017 Lohnnachweis digital

Der Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaften wird 2017 auf digitale Verarbeitung umgestellt. Parallel müssen Sie noch das alte Verfahren nutzen.
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