Gehört Duschen zur Arbeitszeit?
Die vorgeschriebene Arbeitskleidung zu tragen, ist in vielen Branchen völlig normal. Immer wieder gibt es allerdings Streit, ob das An- und Ablegen der Arbeitskleidung schon Arbeitszeit ist. Das Landesarbeitsgericht musste nun sogar klären, ob Duschen zur Arbeitszeit gehört.