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Berufskleidung
  • FUCHS-Briefe
  • 18.242 Euro für das Duschen während der Arbeitszeit

Gehört Duschen zur Arbeitszeit?

Ein Mann wäscht sich unter der Dusche
Ein Mann wäscht sich unter der Dusche. © happyphoton / Getty Images / iStock
Die vorgeschriebene Arbeitskleidung zu tragen, ist in vielen Branchen völlig normal. Immer wieder gibt es allerdings Streit, ob das An- und Ablegen der Arbeitskleidung schon Arbeitszeit ist. Das Landesarbeitsgericht musste nun sogar klären, ob Duschen zur Arbeitszeit gehört.
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  • Auffällige Dienstkleidung

Poloshirt mit Firmenlogo ist Arbeitskleidung

In vielen Unternehmen gibt es eine Kleiderordnung. Das ist so lange unproblematisch, wenn es sich nicht um eine vorgeschriebene Dienstkleidung handelt. Wenn allerdings die Kleiderordnung zur Dienstkleidung mutiert, dann ist die Umkleidezeit im Betrieb ganz schnell bezahlte Arbeitszeit.
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  • Personal | Steuern

Anzug keine Berufskleidung

Aufwendungen für „Berufskleidung“ akzeptiert der Fiskus steuerlich nur für Hosen, Hemden, Jacken usw.
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