Vergabeschwellenwert angehoben … „Mutiger Schritt!“
Seit Juni 2024 gelten neue Wertgrenzen für Beschaffungen der Kommunen Baden-Württemberg. Die Schwellenwerte wurden jetzt deutlich von 10.000 Ezro auf 100.000 Euro angehoben.
Stand: 11.08.2017 19:01
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