Impfrisiko trägt nicht der Betrieb
Rund fünf Millionen Corona-Impfungen haben die Betriebsärzte gesetzt. Egal ob bei Corona oder Grippeschutzimpfung, Betriebe sind eine Säule bei den Impfkampagnen. Deshalb ist die Haftungsfrage, die sich bei gesundheitlichen Komplikationen stellt, von großer Bedeutung. Das Landessozialgericht (LSG) Mainz hat jetzt diesen Punkt geklärt.