Deutsche Unternehmen müssen sich häufiger einer Steuerprüfung unterziehen. Dabei geht es nur im Veranlagungsverfahren entspannt zu. Ganz anders sieht es bei der Betriebsprüfung aus.
Betriebsprüfer von Sozialversicherung, Finanzverwaltung und Zollbehörden arbeiten künftig noch enger zusammen. Zu den bisherigen Zielen kommt nun auch noch die Überwachung der Mindestlöhne dazu.
Ab Einkünften von 500.000 Euro haben Sie steuerrechtlich dieselben Pflichten wie Selbständige. Außenprüfungen des Finanzamtes sind jederzeit möglich. Was Sie beachten sollten.
Wenn Sie über 500.000 Euro (Ehepaare 1 Mio. Euro) im Jahr an privaten Einkünften haben, müssen Sie Aufzeichnungen und Unterlagen dazu mindestens sechs Jahre lang aufbewahren.