Stellenausschreibung ist auch vor Ort notwendig
Der örtliche Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte in Personalfragen verletzt und verlangt deshalb die Ausschreibung aller Stellen. Für einen Teil der freien Stellen gab es das nicht, weil sie direkt an Nachwuchskräfte gingen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen sieht darin ein Verstoß gegen geltendes Recht.