Gericht streicht die Zulagen
Die Bezahlung von freigestellten Betriebsräten ist gleichermaßen heikel und kompliziert. Grundsätzlich bekommen sie ihr bisheriges Gehalt, einschließlich der Zulagen weiter. Aber was ist, wenn das Amt über viele Jahre läuft? Gibt es keine beruflichen Entwicklungsperspektiven? Doch die gibt es, aber finanziell kann das durchaus in die Hose gehen.