Betriebsrat kann Regelung zur Zeiterfassung durchsetzen
Betriebe müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen, aber es gibt noch kein Gesetz dazu. Trotzdem kann der Betriebsrat schon die Initiative ergreifen, so das Landesarbeitsgericht München. FUCHSBRIEFE erklären, was das für Arbeitgeber bedeutet.