Bei halber Stelle anteilige Betriebsrente
Mit Blick auf die betriebliche Altersversorgung war bislang strittig, wie sich die Betriebsrente bei Beschäftigten berechnet, die vor dem Ausscheiden geraume Zeit teilzeitbeschäftigt waren. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Klarheit geschaffen.