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Betriebsrente
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebliche Altersversorgung und die Altersgrenze

Altersgrenze bei Betriebsrente ist nicht zu beanstanden

Rente
Altersgrenze bei Betriebsrente ist nicht zu beanstanden. Copyright: Pixabay
Die Fahrer von Linienbussen in Hessen sollen künftig eine zusätzliche Betriebsrente erhalten. Die „BusRente Hessen“ ist eine der wenigen Neuverträge, die 2020 an den Start ging. Um in den Genuss dieser zweiten Säule der Altersvorsorge zu kommen, können die arbeitgebereigenen Unterstützungskassen Eintrittsbedingungen festlegen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, ob eine Altersgrenze dazu gehört.
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  • Invaliditätsrente muss gezahlt werden

Kein Stopp durch befristete Erwerbsminderungsrente

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl
Invaliditätsrente muss gezahlt werden. Copyright: Pixabay
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Arbeitgeber kann auch in diesen Fall die Rente aufstocken. Strittig war bisher, ob ein Betrieb auch dann zahlen muss, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Zahlung auf drei Jahre befristet. Das wurde jetzt geklärt.
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Betriebsrente: Nicht mehr ab 50

Es ist rechtlich ok., wenn Sie eine Betriebsrente nur Arbeitnehmern zahlen, die vor ihrem 50. Geburtstag in das Unternehmen eingetreten sind. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht darin weder eine Benachteiligung nach dem Alter, noch nach dem Geschlecht. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)  blieb vor dem BVerfG erfolglos.

Urteil: BVerfG vom 23.07.2019, Az.: 1 BvR 684/14

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  • Benachteiligung ist gerechtfertigt

Kürzung der Betriebsrente ist erlaubt

17,5 Mio. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Betriebsrente, Tendenz steigend. Die im Kleingedruckten aufgeführten Versorgungsregelungen sorgen manchmal allerdings für Überraschungen.
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10-Jahres-Klausel gekippt

Mittelständische Betriebe nutzen die Betriebsrente, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Aber es gibt einen Haken: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten oft einschränkende Klauseln, die die Zahlung an eine langjährige Ehe knüpfen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Praxis in einem Fall jetzt gekippt.
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  • Widerruf ist fast unmöglich

Die Betriebsrente ist sicher

Um Ruheständlern die Betriebsrente zu streichen, muss dem Unternehmen
schwerer Schaden zugefügt worden sein.
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  • Klausel verhindert zu lang andauerde Zahlungen

Zu jung für Witwenrente

Das Versprechen, eine Betriebsrente zu zahlen, macht den Job und den Arbeitgeber attraktiv. Geht der Rentenanspruch dann aber auch noch an die Witwe oder den Witwer über, kann zu Überforderungen kommen. Eine besondere Regelung kann den Betrieben helfen.
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  • Von Arbeitnehmerüberlassung bis Schwerbehindertenrecht

Neuregelungen im Arbeitsrecht 2018

Das Jahr 2018 sieht eine Reihe arbeitsrechtlicher Änderungen vor, die Unternehmer kennen sollten. Wir haben sie zusammengestellt.
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  • Neue Bedingungen für die Betriebliche Altersversorgung

Höhere Freibeträge für die Betriebliche Altersversorgung

Die Bedingungen für die Betriebliche Altersversorgung werden ab 2018 verbessert. Zielsetzung ist eine bessere Altersversorgung auf breiter Front. Auf die Betriebe kommt dabei allerdings mehr bürokratischer Aufwand zu.
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  • Betriebsrente kann bei Jobwechsel leichter mitgenommen werden

Personal: Anpassung bei Betriebsrente

Ab 2018 können Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge bei einem Jobwechsel leichter mitgenommen werden.
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