Altersgrenze bei Betriebsrente ist nicht zu beanstanden
Die Fahrer von Linienbussen in Hessen sollen künftig eine zusätzliche Betriebsrente erhalten. Die „BusRente Hessen“ ist eine der wenigen Neuverträge, die 2020 an den Start ging. Um in den Genuss dieser zweiten Säule der Altersvorsorge zu kommen, können die arbeitgebereigenen Unterstützungskassen Eintrittsbedingungen festlegen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, ob eine Altersgrenze dazu gehört.