Gesetzeswidrige Betriebsvereinbarung ist komplett ungültig
Der Arbeitgeber kann durch Betriebsvereinbarungen vieles ändern. Bei aller Gestaltungsfreiheit, können die Akteure auch bestehende Gesetze aushebeln oder einschränken? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu eine klare Ansage gemacht.