Google-Bewertung: Ein Stern für Mietverwaltung zulässig
Kann sich eine Hausverwaltung gegen eine Ein-Sterne-Bewertung auf Google wehren? Diese Frage musste das Amtsgericht (AG) Dortmund entscheiden. Dabei ging es um eine Abwägung zwischen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder einem Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb oder in die Meinungsfreiheit.