Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kinder ein von ihren Eltern bewohntes Hausgrundstück regelmäßig nur dann steuerfrei erben können, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst dort einziehen. Das schriebt uns Sven Wanka, Erbrechtsexperte bei Flick Gocke Schaumburg und Autor vom BeraterFUCHS. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie nachweisen, dass ihnen ein früherer Einzug – unverschuldet – nicht möglich war. Umstände in ihrem Einflussbereich, wie eine Renovierung der Wohnung, genügen hierfür in aller Regel nicht. Kommt es dabei zu Komplikationen (bspw. sehr lange Wartezeiten bei Handwerkern), sollten diese unbedingt dokumentiert werden.
Urteil: BFH ZEV 2019, 492, 493 ff.