Verweigert Ihnen das Finanzamt z.B. nach einer Außenprüfung den Vorsteuerabzug wegen einer unkorrekten Rechnung eines Lieferanten sollten Sie sicherheitshalber Vertrauensschutz beantragen als auch das „gesonderte Billigkeitsverfahren" einleiten. Die Problematik, welchen Schutz gutgläubige Empfänger falscher Rechnungen genießen, ist nämlich weiter ungeklärt. Der BFH sieht hier den EuGH in der Pflicht, die Angelegenheit zu klären.
Urteil: BFH Az. XI B 13/19
Der EuGH muss klären, ob die Errichtung einer Immobilie, die sich nachträglich als unrentabel erweist, von der Vorsteuer befreit bleibt. Oder ob der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug teilweise wieder ans Finanzamt zurückzahlen ist. Diese Frage hat der BFH dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.
Beschluss: Az. V R 61/17
Schenkt bei zusammenveranlagten Ehegatten der Mann seiner Frau (und umgekehrt) einen Teil des Geldes unter der Auflage an gemeinnützige Organisationen zu spenden, so steht der Ehefrau der steuerliche Spendenabzug zu.
Urteil: BFH, X R 6/17
Steuervorteil bei Knock-out-Zertifikaten im Privatvermögen! Kommt es zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten bei der Einkommensteuer als Verlust berücksichtigt werden. Voraussetzung: Das Zertifikat wurde nach dem 1.1.2009, also mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer, gekauft. Ob es sich dabei um ein Termingeschäft gehandelt hat oder nicht, spielt keine Rolle. Das entschied der BFH jetzt gegen die Auffassung der Finanzverwaltung und zugunsten der Anleger.
Urteil: BFH VIII R 37/15
Stand: 11.08.2017 19:01
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