Zeitpunkt des Erbfalls ist ausschlaggebend
Unternehmenserben aufgepasst: Versorgungsleistungen, die im Gegenzug zur Übertragung fällig werden, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn der Erbfall nach 2008 stattfand. So urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH).