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Bindungsklausel
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  • Rückzahlung von Fortbildungskosten

Vorsicht vor Pauschalformulierungen

Firmen schützen ihre Investitionen in die Fortbildung durch Bleibepflichten der Mitarbeiter nach dem Lehrgang durch Vertragsklauseln. Deren Rechtmäßigkeit ist höchstrichterlich anerkannt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte allerdings eine zu pauschale Bindungsklausel zu prüfen und sie verworfen. Das Urteil macht eine Überprüfung der von den Betrieben genutzten Verträge notwendig, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
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Konditionen müssen vorher klar sein

Betriebe investieren viel Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 2017 waren es rund 33,5 Mrd. Euro. Damit sich die Investition auszahlt, soll der Mitarbeiter natürlich sein neues Wissen im Betrieb auch anwenden und dies möglichst lange. Verträge sichern deshalb die zeitliche Dauer der Betriebsbindung. Allerdings müssen bereits vor Beginn der Weiterbildung die Spielregeln für die Beteiligten geklärt sein.
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