Ein Urteil über Holzhackschnitzel könnte noch eine große Relevanz für andere Bereiche entfalten. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte, dass Holzhackschnitzel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, nicht dem Regelsatz. FUCHSBRIEFE erläutern die Überlegungen, von denen sich die Richter leiten ließen und zeigen, welche Ableitungen sich daraus ergeben.