Akkus auf Holzregal geladen: Gewerbemieter muss für Brandfolgen zahlen
Lithium-Ionen-Akkus in Räumen aufzuladen, ist heikel. Insbesondere dann, wenn dabei keine Vorkehrungen gegen lauernde Brandgefahr getroffen sind. Das Kammergericht in Berlin musste jetzt entscheiden, ob der Gewerbemieter für sein riskantes Verhalten haften muss.