Betriebsrat muss kleinere Verstöße gegen Betriebsvereinbarung hinnehmen
Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel wirbt der erste Senat für eine pragmatische Linie bei unwesentlichen Verstößen gegen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit. Sein Rat an die Betriebsräte: Nicht gleich das ‚Große Besteck‘ vor den Arbeitsgerichten auspacken.