Wer einen Mitarbeiter kündigt und unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freistellt, braucht Geduld. Das Unternehmen kann zwar darauf hoffen, dass der Ex-Mitarbeiter schnell eine andere Arbeit findet. Einen Anspruch darauf, dass sich der Gekündigte schnelle einen neuen Job sucht, hat der ehemalige Arbeitgeber aber nicht, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.