Kundendaten auf privaten Endgeräten
Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Beschäftigten, private Kommunikationsgeräte im Unternehmensnetzwerk zu nutzen. Diese Erlaubnis muss unbedingt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigen, so das Landgericht Baden-Baden. FUCHSBRIEFE erklären Ihnen, worauf Arbeitgeber achten müssen.