Sensibel: Mit dem Datenschutz im bEM-Verfahren sorgfältig umgehen
Krankheitsbedingte Kündigungen sind ein sensibler Vorgang. Passieren Fehler im vorherigen gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM-Verfahren), haben Entlassungen keine Erfolgschancen vor den Arbeitsgerichten. Insbesondere Fehler beim Datenschutz bringen ein gut gemeintes und eigentlich auch korrekt aufgesetztes bEM-Verfahren zum Scheitern und machen die Kündigung unwirksam.