Taxis müssen Privatgebrauch zum Bruttolistenpreis versteuern
Der Bundesfinanzhof erlaubt den Privatgebrauch von Taxis nach der 1%-Prozentregelung. Oft aber erhalten Taxiunternehmer von den Fahrzeugherstellern Sonderkonditionen. Der BFH hatte zu entschieden, was gilt: der reguläre Listenpreis oder der Spezialpreis für bestimmte Gruppen.