Unternehmer, die Angestellten einen Firmenwagen überlassen, können diesen nicht einfach wieder zurückfordern. Selbst dann nicht, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich deutlich schlechter geht.
Dienstwagen statt Geld ist durchaus zulässig. Das überrascht vielleicht nicht im „Normalfall". Aber es gilt auch für Konstellationen im Arbeitsverhältnis, wo dies nicht unbedingt zu erwarten wäre.
Zu einer großen Steuerreform haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag nicht durchringen können. Einige Gesetzesvorhaben bringen aber durchaus Entlastungen – wenn auch nur für spezielle Zielgruppen.