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Direktionsrecht
  • FUCHS-Briefe
  • Mund-Nase-Bedeckung kann persönliche Schutzausrüstung sein

Arbeitgeber kann Maskenpflicht anordnen

Berlin hat sie schon, CDU-Noch-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer kann sie sich vorstellen: eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Sie kommt auf Fluren, auf Wegen zwischen Arbeitsplätzen oder im Aufzug zum Tragen, wenn Mindestabstände nicht einzuhalten sind. Allerdings gibt es auch Betriebe, in denen Arbeitgeber schon die Maskenpflicht vorgeschrieben haben. Ist das rechtens?
  • FUCHS-Briefe
  • In welchem Büro müssen Beschäftigte arbeiten?

Arbeitgeber darf Wechsel ins Großraumbüro anordnen

Rollcontainer, Einzel- oder Großraumbüro - der Arbeitsplatz im Betrieb ist oftmals eine Status- und Prestigefrage. Je höher in der Hierarchie aufgestiegen, umso größer das Büro. Und wenn man in der obersten Etage sitzt, dann hat man es geschafft. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, welches Büro der Beschäftigte beziehen darf?
  • FUCHS-Briefe
  • Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte wirksam

Bei Streit Versetzung

Um einen Konflikt in der Betriebsküche zu lösen, versetzte der Arbeitgeber kurzerhand seine Köchin an eine andere Arbeitsstätte. Aber: Ist das zulässig?
  • FUCHS-Briefe
  • Direktionsrecht voll bestätigt

Lange Fingernägel bei der Arbeit können verboten sein

Tattoos, Piercings, Kopftuch am Arbeitsplatz oder verordneter Kurzhaarschnitt für Soldaten: Immer wieder müssen sich Gerichte damit beschäftigen, welche Vorgaben Arbeitgeber den Beschäftigten für ihr Aussehen während der Arbeit machen können.
  • FUCHS-Briefe
  • Grenzen des Direktionsrechts

Geld ist nicht alles

Das Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, dem Beschäftigten Vorgaben zu machen. Allerdings gibt es Grenzen, die das Arbeitsgericht in Magdeburg jetzt definiert hat.
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  • In aller Kürze

Arbeitsrecht: Eingeschränktes Versetzungsrecht

Je genauer die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ist, desto kleiner ist der Spielraum bei der Auswahl eines neuen Arbeitsplatzes. Zwar kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts einem Beschäftigten eine andere Tätigkeit zuweisen. Aber: Eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ist in der Regel nur dann möglich, wenn der neue Aufgabenbereich gleichwertig ist und der Qualifikation des Mitarbeiters entspricht. Mit seinem Urteil gab das Arbeitsgericht Essen einer Klägerin Recht, die 25 Jahre lang in dem Unternehmen als technischer Zeichner gearbeitet hatte und eine neue Arbeit als Kabelschneiderin nicht akzeptierte (Urteil vom 17.7. 2018, Az.: 3 Ca 914/18).
  • FUCHS-Briefe
  • Schichtwechsel nach Krankheit

Versetzung auch ohne Eingliederungsmanagement

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist nicht erforderlich, um einen Beschäftigten wirksam durch den Arbeitgeber zu versetzen.
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  • FUCHS-Briefe
  • Arbeitszeit kann für Schulung ausgeweitet werden

Mitarbeiter darf Chef-Anordnung nicht ignorieren

Missachtet ein Arbeitnehmer mehrmals die Weisungen seines Vorgesetzten, ist eine verhaltensbedingte Kündigung durchaus angemessen.
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  • Direktionsrecht gibt weitreichende Befugnisse

Arbeitgeber dürfen Auslandsreisen anordnen

Ob Auslandsdienstreisen per Direktionsrecht vom Arbeitgeber anzuordnen sind, war bislang von den Arbeitsgerichten nicht endgültig geklärt. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden: Dienstreisen ins Ausland sind zumutbar.
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