Dispositionsbefugnis ist bei Kapitallebensversicherung entscheidend
Ein Unterschied, der Einkommensteuern auf einige Zehntausend Euro ausmachen kann, ist die Frage, ob Sie einen „stinknormale Lebensversicherung" oder eine vermögensverwaltende abgeschlossen haben. Der Bundesfinanzhof hat jetzt die Abgrenzung genau vorgenommen. Und den entscheidenden Unterschied erklärt.