Regulatorischer Weckruf: Donner & Reuschel muss 110.000-Euro-Geldbuße wegen WpHG-Verstoß bezahlen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Hamburger Privatbank Donner & Reuschel eine Geldbuße von 110.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Jahr 2021, bei dem die Bank die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarkts für ein selbst konzipiertes Finanzinstrument nicht durchführte.