Wer zu spät aufmuckt, den bestraft der Fiskus. So erging es einem Miterben, dem zwei Grundstücke in der Schweiz zugefallen waren. Sein Finanzamt zockte ihn ab, indem es die deutsch-schweizerische Rechtslage völlig missachtete. Der Mann reagierte zu spät. Der BFH machte aus geschehenem Unrecht jetzt Recht.