Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
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Eigenanteil
  • FUCHS-Briefe
  • Auswärtige Pflegekosten sind grundsätzlich steuerlich anerkannt

Pflege als außerordentliche Belastung

Aufwendungen für Alten- und Pflegeheime sind außergewöhnliche Belastungen. Copyright: Picture Alliance
Pflegekosten in einem Heim können als ao. Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Neben einem gestaffelten Eigenanteil müssen ggf. aber auch ersparte Kosten im eigenen Haushalt abgezogen werden.
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