Aufwendungen für Alten- und Pflegeheime sind außergewöhnliche Belastungen. Copyright: Picture Alliance
Pflegekosten in einem Heim können als ao. Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Neben einem gestaffelten Eigenanteil müssen ggf. aber auch ersparte Kosten im eigenen Haushalt abgezogen werden.