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Eigenanteil
  • FUCHS-Briefe
  • Auswärtige Pflegekosten sind grundsätzlich steuerlich anerkannt

Pflege als außerordentliche Belastung

Pflegekosten in einem Heim können als ao. Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Neben einem gestaffelten Eigenanteil müssen ggf. aber auch ersparte Kosten im eigenen Haushalt abgezogen werden.
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