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Eigentümerversammlung
  • FUCHS-Briefe
  • Landgericht wahrt Interessen aller Eigentümer

Versammlungsort muss groß genug sein

Menschen sitzen zusammen und sprechen miteinander
© MicroOne / stock.adobe.com
Auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geht es um wichtige Entscheidungen rund um die Immobilie. Wenn von vorneherein ein zu kleiner Raum ausgesucht ist und deshalb nicht alle Eigentümer teilnehmen können, ist das eine schwere Missachtung der Rechte der Eigentümer.
  • FUCHS-Briefe
  • Aufgabenübertragung Eigentümerversammlung

Verwalter muss selbst Einladen

Immobilien
Reihenhäuser in einer Stadt. © Felix Schumpelick / Fotolia
Wird zu einer Eigentümerversammlung durch einen vom Verwalter beauftragten Dritten eingeladen, sind sämtliche dort getroffene Beschlüsse nichtig. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Kompetenzen von Wohnungsverwaltern

Erweiterte Verwalter-Kompetenzen in Eigentümergemeinschaften

Edles Haus
Edles Haus. (c) Tiberius Gracchus - Fotolia
Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist eine Profession, die einer besonderen Ausbildung oder Fortbildung bedarf. Der Bundesrat hat gerade die Verordnung zur Zertifizierung von WEG-Verwaltungen beschlossen und sorgt damit mehr Qualität in der Immobilienverwaltung. Das ist deshalb wichtig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) Verwaltern immer mehr Rechts einräumt, wie eine Entscheidung zeigt.
  • FUCHS-Briefe
  • Sonderregeln verlängert

Immobilieneigentümer können aufatmen

Balkon-Fassade ein Wohngebäudes mit großen Fenstern
Außenfassade einer Wohnung. Copyright: Pixabay
Die Sonderregelungen für Wohnungseigentümer zur Verwalterbestellung wurden verlängert. Sie gelten jetzt noch bis in das Jahr 2022 hinein.
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  • Ladung zur Eigentümerversammlung

Werdender Eigentümer hat schon Rechte

Jährlich werden in Deutschland 320.000 Eigentumswohnungen verkauft - und das bei einem Bestand von gut fünf Millionen. Für den Verwalter und die Miteigentümer ist daher eine frühe Information über einen Verkauf wichtig. Denn die neuen Eigentümer haben schon sehr früh Rechte.
  • FUCHS-Briefe
  • Mitwirkungsrechte von Immobilieneigentümern

Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten richtig organisieren

Eigentümerversammlungen unter Pandemie-Bedingungen sind eine Herausforderung. Ein Stolperstein sind dabei zu restriktive Einladungen. Sie können zu ungültigen Beschlüssen führen, wie jetzt das Amtsgericht (AmtsG) Bad Schwalbach feststellte.
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  • E-Voting im Unternehmen

Handlungsfähig bleiben

Abstimmung
E-Voting im Unternehmen kommt. Copyright: Pixabay
Der Bundestag hat E-Voting für Unternehmen erlaubt. Beschlossen wurde das speziell, um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzumildern. Aber Online-Wahlen lassen sich auch in anderen Situationen nutzen.
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  • Eigentümer haben Recht auf eine Hausordnung

Hausordnung notfalls per Gericht

Welche Regeln in einem Haus gelten, das können alle Beteiligten in der Hausordnung nachlesen. Sie soll dabei helfen, das Zusammenleben zu erleichtern. Was ist aber, wenn sich die Eigentümer-Versammlung auf diese Ordnung nicht einigen können?
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  • Gegen Lärm- und Geruchsbelästigung

Eigentümer kann selber klagen

Manchmal kann einem die Miteigentümerschaft in einer Hausgemeinschaft ganz schön stinken. Und zwar im wahrsten Wortsinn. Rechtlos ist man dann aber nicht.
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  • Mitwirkungsrechte sind zu beachten

Nicht befugt – nichts beschlossen

Zerstrittene Wohnungseigentümer tragen ihre Konflikte gerne auch in Eigentümerversammlungen aus. Aber: Wer kann überhaupt diese Beratung rechtsverbindlich einberufen? Darüber musste jetzt das Amtsgericht Bonn entscheiden.
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