Wohnungsübergabe: So gründlich muss „besenrein“ sein
Was dürfen Immobilienbesitzer eigentlich erwarten, wenn sie im Mietvertrag eine besenreine Wohnungsübergabe vereinbaren? Das kann durchaus mehr sein, als dass der Mieter nur einmal den Besen schwingt. Das entschied das Amtsgericht (AmtsG) Rheine.