Bundesfinanzhof stärkt Heimarbeit von Unternehmern
Auch viele (Einzel-)Unternehmer haben ihren Arbeitsplatz im eigenen Haus. Diese Räume können sie bspw. an die eigene GmbH vermieten. Dennoch können sie einen Steuervorteil mitnehmen.
Stand: 11.08.2017 19:01
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