FUCHS-Briefe 02.11.2021 Kapitallebensversicherungen Finanzgericht und BFH schonen Bezieher mit Altverträgen Münzen aus Schokolade. Copyright: Pexels Kapitallebensversicherungen gehörten lange Zeit zum Standard bei der Altersversorgung. Vorteilhaft war es, einen vertrag zu haben, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Doch die Finanzverwaltung wollte diese "Begünstigung" nicht akzeptieren.