Finanzgericht und BFH schonen Bezieher mit Altverträgen
Kapitallebensversicherungen gehörten lange Zeit zum Standard bei der Altersversorgung. Vorteilhaft war es, einen vertrag zu haben, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Doch die Finanzverwaltung wollte diese "Begünstigung" nicht akzeptieren.