Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
Einrichtungskosten
  • FUCHS-Briefe
  • Positives Gerichtsurteil für doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnungsteuer zusätzlich absetzbar

Eine Hand hält an einem ausgestreckten Finger einen Schlüsselbund mit Schlüsseln
Eine Hand hält an einem ausgestreckten Finger einen Schlüsselbund mit Schlüsseln. © photo 5000 / Fotolia
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung angemietet hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Das gilt auch für die immer öfter erhobene Zweitwohnungssteuer. Das hat das Finanzgericht München entgegen der Auffassung des Finanzamtes entschieden. FUCHSBRIEFE erklären Ihnen, was Sie alles absetzen können.
  • FUCHS-Briefe
  • Zweitwohnungen steuerlich betrachtet

Einrichtungskosten außen vor

Die Unterkunftskosten für eine Zweitwohnung sind bei 1.000 Euro im Monat gedeckelt – das gilt aber nicht für die Kosten der Einrichtung.
Zum Seitenanfang