Zweitwohnungsteuer zusätzlich absetzbar
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung angemietet hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Das gilt auch für die immer öfter erhobene Zweitwohnungssteuer. Das hat das Finanzgericht München entgegen der Auffassung des Finanzamtes entschieden. FUCHSBRIEFE erklären Ihnen, was Sie alles absetzen können.