Der Staat macht den Erbfall zum Risiko
Erst vor Kurzem hat die (alte) Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht geändert. Doch auch die Neuregelung ist klar verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Das bringt erhebliche Unsicherheit für Steuergestaltungen mit sich.