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Erbschaftssteuer
  • FUCHS-Briefe
  • Bei unselbständiger, liechtensteinischer Stiftung

Wer die Herrschaft hat, zahlt Erbschaftsteuern

Das wäre schön ... Sie errichten eine unselbständige Stiftung in Liechtenstein. Sind selbst der Begünstigte. Vererben den „Spaß". Und das am besten steuerfrei. Geht aber leider nicht. Immerhin hatte das höchste deutsche Steuergericht das Thema zu entscheiden.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH kontert Erbenrechnung

Bei der Erbschaftsteuer gibt es keinen Staffeltarif

Einen Versuch war es sicherlich wert ... Doch der Kläger scheiterte mit dem Versuch, Erbschaftsteuer nach dem Staffeltarif zu zahlen. Die Prozenttarife der Erbschaftsteuer sind auf den gesamten zu versteuernden Betrag anzusetzen, erklärte jetzt der BFH. Eine Aufspaltung des steuerpflichtigen Betrags in Teilbeträge mit unterschiedlichen Steuertarifen ist nicht möglich.
Urteil: BFH, Az. II B 83/18
  • FUCHS-Briefe
  • Bei (geschickter) vorweggenommener Erbfolge

Familien können Grunderwerbsteuer sparen

Der Bundesfinanzhof hat ein familienfreundliches Urteil zur vorweggenommenen Erbfolge gefällt. In der Familie lässt sich auf diese Weise Grunderwerbsteuer sparen. Aber es gibt eine wichtige Voraussetzung.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage

Im Notfall lässt sich die Erbschafsteuer zinslos stunden

Immobilien genießen bei der Erbschaftsteuer weiterhin ein paar Vorteile. Das wurde bei einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag deutlich. Wer nicht liquide ist und erbt, darf somit beruhigt sein.
  • FUCHS-Briefe
  • Heftige Kritik vom Steuerberaterverband

Erbschaftsteuer-Anwendungsrichtlinie mit Tücken

Bund und Länder haben sich auf neue Richtlinien für die Handhabung des Erbschaftsteuergesetzes in der Verwaltungspraxis geeinigt. Für Erben sind manche Festlegungen problematisch.
  • FUCHS-Briefe
  • Deutsches Steuerrecht schlägt (in Deutschland) britisches Steuerrecht

„Deed of Variation“ wird zur Steuerfalle

Ein britischer Staatsbürger erbt von seiner in Spanien wohnhaften Mutter. Er leitet einen Teil des Erbes auf seinen in Deutschland wohnenden Sohn um. Das wird für beide zur Steuerfalle.
  • FUCHS-Briefe
  • In aller Kürze

Erbschaftsteuer auf geteiltes Grundstück

Der Bundesfinanzhof muss jetzt die Besteuerung für ein geerbtes Grundstück untersuchen. Das Grundstück besteht aus zwei Teilstücken mit separat geführten Grundbuchblättern. Das eine Grundstück ist einheitlich eingefriedet und wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Das genügte den Richtern vom FG Düsseldorf aber nicht für die Erbschaftssteuerbefreiung. Aus ihrer Sicht handelt es sich um zwei separate Einheiten: ein bebautes und ein unbebautes Grundstück. (Finanzgericht-Mitteilung am 5. Juni 2018).
  • FUCHS-Briefe
  • Erbschaftsteuergesetz ist offensichtlich verfassungswidrig

Der Staat macht den Erbfall zum Risiko

Gold ist in
Erblasser werden vom Staat im Stich gelassen. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist nach Meinung des ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof nicht verfassungskonform – Gestaltungen geschehen unter Vorbehalt. © PictureAlliance
Erst vor Kurzem hat die (alte) Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht geändert. Doch auch die Neuregelung ist klar verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Das bringt erhebliche Unsicherheit für Steuergestaltungen mit sich.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH legt Anforderungen an Gutachter fest

Nur kompetente Sachverständige

Sachverständige können den Wert von Immobilien zur korrekten Besteuerung in Erbschafts- oder Schenkungsfällen ermitteln. Der BFH hat nunmehr festgelegt, welche Mindestanforderungen an den Gutachter gestellt werden müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Umfassende Mitwirkung verschiedenster Stellen erforderlich

Arbeitsbeschaffungsmonster Erbschaftsteuer

Die neue Erbschaft- und Schenkungssteuer bringt allenthalben zusätzliche bürokratische Arbeit. Das wird aus einem gemeinsamen Ländererlass ersichtlich, der die Anforderungen festlegt, die auf die Betroffenen zukommen.
  • FUCHS-Briefe
  • Nachträgliche Verbesserungen greifen nicht

Das Recht des Steuerjahres gilt

Für die Steuer gilt immer das Recht des Jahres, für das die Besteuerung erfolgt. Späteres Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen; auch wenn sie erhebliche Auswirkungen wie bei der Erbschaftsteuer haben könnten.
  • FUCHS-Briefe
  • Eltern oder Kinder zahlen bei mehrfachen Erbschaften weniger Steuern

Begünstigtes Erbe zwischen Verwandten

Mehrmalige Übertragungen (Erbschaften) binnen zehn Jahren innerhalb einer Familie sind steuerbegünstigt. Dies gilt allerdings nur für Eltern, Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
  • FUCHS-Briefe
  • Unternehmen | Erbschaftsteuer

Bayern schert aus

Jetzt haben sich die Bayern dem Ländererlass zur konkreten Umsetzung in den Finanzämtern verweigert. Der Erlass der Finanzbehörden stößt aber auch auf grundsätzliche Kritik.
  • FUCHS-Briefe
  • Berliner Steuergespräche

Steuerrecht: Auskunft statt Entrümpelung

Keine Partei hat auf absehbare Zeit vor, das deutsche Steuerrecht zu entrümpeln und dem Normalbürger verständlich zu machen. Planungssicherheit und Folgenabschätzung sollen anders ermöglicht werden.
  • FUCHS-Briefe
  • Auch Unterhaltspflichtige erhalten Freibetrag

Pflegen wird mit Steuernachlass belohnt

Regelmäßige Pflege wird mit einem Freibetrag bei der Erbschaftsteuer belohnt. Das könnte in Zukunft noch wichtiger werden.
  • FUCHS-Briefe
  • Fiskus greift nach dem Tod zu

Steuern: Erbschaft ist Betriebseinnahme

Die Erbschaft eines Unternehmens ist eine Betriebseinahme. Sie unterliegt damit zusätzlich der Körperschaftssteuer.
  • FUCHS-Briefe
  • Sparchancen mit Betriebsvermögen

Erbschaftssteuer: Gestaltungsspielräume

Auch die neue Erbschaftssteuer bietet Unternehmern einen Gestaltungsspielraum, der es möglich macht, die Steuer zu vermeiden.
  • FUCHS-Briefe
  • Berliner Testament

Bessere Wege suchen

Bei der Nachlassregelung Marke Berlin sollte der Steuerberater ein Wörtchen mitreden.
  • FUCHS-Briefe
  • Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer

Bundestag bewertet Betriebe neu

Die deutschen Familienunternehmen können bei der künftigen Festlegung der Erbschaftsteuerlast gegenüber dem Gesetzentwurf noch mal mit Entlastung rechnen. Der Bundestag stimmt Ende September ab.
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