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Erbschaftssteuer
  • FUCHS-Briefe
  • Erbschaftssteuererklärung darf nicht zu lange hinausgeschoben werden

Wenn die Erben sich nicht melden

Immer wieder kommt es vor, dass sich Erben schlichtweg nicht ausfindig machen lassen. Bei größeren Vermögen wird dann ein Nachlassverwalter einbestellt, der sich der Sache anzunehmen hat. Doch wie viel Zeit hat dieser, bevor ihm das Finanzamt auf die Füße tritt?
  • FUCHS-Briefe
  • Welche Steuerfreibeträge gelten?

Erbschaftsteuerfreibeträge bei Urenkeln

Kinder und Enkel von Verstorbenen können sich über großzügige Steuerfreibeträge freuen. Doch wie sieht es wiederum in der Urenkel-Generation aus?
  • FUCHS-Briefe
  • Rechtskosten bei Erbschaftsstreit absetzbar

BFH plädiert auf Nachlassregelungskosten

Abbildung der Justitia
Rechtskosten bei Erbschaftsstreit sind steuerlich absetzbar. Copyright: Pixabay
Wenn zwei sich streiten, freut sich doch nicht immer der Dritte. Im Fall eines Nachlasses wäre dieser das Finanzamt gewesen. Doch der Bundesfinanzhof machte dem gierigen Amt einen Strich durch die Rechnung.
  • FUCHS-Briefe
  • Ermittlung von Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bedarfsbewertung: Extremwerte im Mietspiegel zählen

In der Praxis kommt es (mit dem Finanzamt) nicht selten zum Streit darüber, ob die vereinbarte Miete um 20% von der ortsüblichen Miete abweicht. Unproblematisch ist diese Frage dann zu beantworten, wenn in einem Vermietungsobjekt mehrere gleichartige Wohnungen existieren. Muss der Mietspiegel herangezogen werden, sieht es für Eigentümer schlecht aus, besagt ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
  • FUCHS-Briefe
  • Der Tod im Vermögensmanagement

Komplexe Vorsorge für jung und alt

Der eigene Tod ist ein Thema, das gerne gemieden wird. Für Vermögende ist er ein hohes Risiko für das Vermögensmanagement. Das gilt für jedes Lebensalter, auch für junge Familien.
  • FUCHS-Briefe
  • Der Staat als Erbe und Gesellschafter

Personengesellschafter mit Glück im Unglück

Diese Konstellation wird es in den beiden kommenden Jahrezehnten gar nicht so selten geben: Der Staat erbt Firmenanteile. Fehlt es an anderen gesetzlichen Erben, darf er diese Erschaft auch nicht ausschlagen. Das kann zu ungewohnten Steuerfolgen führen.
  • FUCHS-Briefe
  • Vorsicht, Steuerbefreiung kann nachträglich entfallen

Das Familienheim nicht zu früh weiter übertragen!

Achten Sie im Erbfall sorgsam darauf, die geerbte Immobilie nicht zu früh weiter zu übertragen. Es gilt die 10-Jahres-Frist für die Steuerbefreiung. Und diese kann ganz schnell entfallen. Das zeigt ein aktueller Fall zeigt, der gerade vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt wurde.
  • FUCHS-Briefe
  • Fristüberschrietung kostet Steuervorteile

Einzug innerhalb von 6 Monaten Pflicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kinder ein von ihren Eltern bewohntes Hausgrundstück regelmäßig nur dann steuerfrei erben können, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst dort einziehen. Das schriebt uns Sven Wanka, Erbrechtsexperte bei Flick Gocke Schaumburg und Autor vom BeraterFUCHS. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie nachweisen, dass ihnen ein früherer Einzug – unverschuldet – nicht möglich war. Umstände in ihrem Einflussbereich, wie eine Renovierung der Wohnung, genügen hierfür in aller Regel nicht. Kommt es dabei zu Komplikationen (bspw. sehr lange Wartezeiten bei Handwerkern), sollten diese unbedingt dokumentiert werden.

Urteil: BFH ZEV 2019, 492, 493 ff.

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  • Geld verschenken, um Steuern zu sparen?

Stolperstein Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil gerade noch einmal geregelt, welche Vermögensübertragungen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden. Dabei bezog das Gericht auch dazu Stellung, wie Geldgeschenke zu beurteilen sind.
  • FUCHS-Briefe
  • Schnell ins Familienheim einziehen

Erbschaftsteuer sparen

Wenn Kinder im Erbfall zügig in das elterliche Familienheim einziehen, können sie Erbschaftsteuer sparen. Dabei hat der Bundesfinanzhof klare Vorstellungen, was „zügig" heißt. Und es gibt noch weitere Dinge zu beachten.
  • FUCHS-Briefe
  • Fiskus nutzt komplexe Steuergesetzgebung zum Beschiss der Bürger

Wie der Staat aus Unrecht Recht macht

Wer zu spät aufmuckt, den bestraft der Fiskus. So erging es einem Miterben, dem zwei Grundstücke in der Schweiz zugefallen waren. Sein Finanzamt zockte ihn ab, indem es die deutsch-schweizerische Rechtslage völlig missachtete. Der Mann reagierte zu spät. Der BFH machte aus geschehenem Unrecht jetzt Recht.
  • FUCHS-Briefe
  • Bei unselbständiger, liechtensteinischer Stiftung

Wer die Herrschaft hat, zahlt Erbschaftsteuern

Das wäre schön ... Sie errichten eine unselbständige Stiftung in Liechtenstein. Sind selbst der Begünstigte. Vererben den „Spaß". Und das am besten steuerfrei. Geht aber leider nicht. Immerhin hatte das höchste deutsche Steuergericht das Thema zu entscheiden.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH kontert Erbenrechnung

Bei der Erbschaftsteuer gibt es keinen Staffeltarif

Einen Versuch war es sicherlich wert ... Doch der Kläger scheiterte mit dem Versuch, Erbschaftsteuer nach dem Staffeltarif zu zahlen. Die Prozenttarife der Erbschaftsteuer sind auf den gesamten zu versteuernden Betrag anzusetzen, erklärte jetzt der BFH. Eine Aufspaltung des steuerpflichtigen Betrags in Teilbeträge mit unterschiedlichen Steuertarifen ist nicht möglich.
Urteil: BFH, Az. II B 83/18
  • FUCHS-Briefe
  • Bei (geschickter) vorweggenommener Erbfolge

Familien können Grunderwerbsteuer sparen

Der Bundesfinanzhof hat ein familienfreundliches Urteil zur vorweggenommenen Erbfolge gefällt. In der Familie lässt sich auf diese Weise Grunderwerbsteuer sparen. Aber es gibt eine wichtige Voraussetzung.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage

Im Notfall lässt sich die Erbschafsteuer zinslos stunden

Immobilien genießen bei der Erbschaftsteuer weiterhin ein paar Vorteile. Das wurde bei einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag deutlich. Wer nicht liquide ist und erbt, darf somit beruhigt sein.
  • FUCHS-Briefe
  • Heftige Kritik vom Steuerberaterverband

Erbschaftsteuer-Anwendungsrichtlinie mit Tücken

Bund und Länder haben sich auf neue Richtlinien für die Handhabung des Erbschaftsteuergesetzes in der Verwaltungspraxis geeinigt. Für Erben sind manche Festlegungen problematisch.
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  • Deutsches Steuerrecht schlägt (in Deutschland) britisches Steuerrecht

„Deed of Variation“ wird zur Steuerfalle

Ein britischer Staatsbürger erbt von seiner in Spanien wohnhaften Mutter. Er leitet einen Teil des Erbes auf seinen in Deutschland wohnenden Sohn um. Das wird für beide zur Steuerfalle.
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  • In aller Kürze

Erbschaftsteuer auf geteiltes Grundstück

Der Bundesfinanzhof muss jetzt die Besteuerung für ein geerbtes Grundstück untersuchen. Das Grundstück besteht aus zwei Teilstücken mit separat geführten Grundbuchblättern. Das eine Grundstück ist einheitlich eingefriedet und wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Das genügte den Richtern vom FG Düsseldorf aber nicht für die Erbschaftssteuerbefreiung. Aus ihrer Sicht handelt es sich um zwei separate Einheiten: ein bebautes und ein unbebautes Grundstück. (Finanzgericht-Mitteilung am 5. Juni 2018).
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  • Erbschaftsteuergesetz ist offensichtlich verfassungswidrig

Der Staat macht den Erbfall zum Risiko

Gold ist in
Erblasser werden vom Staat im Stich gelassen. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist nach Meinung des ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof nicht verfassungskonform – Gestaltungen geschehen unter Vorbehalt. © PictureAlliance
Erst vor Kurzem hat die (alte) Bundesregierung das Erbschaftsteuerrecht geändert. Doch auch die Neuregelung ist klar verfassungswidrig. Das sagt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Paul Kirchhof. Das bringt erhebliche Unsicherheit für Steuergestaltungen mit sich.
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  • BFH legt Anforderungen an Gutachter fest

Nur kompetente Sachverständige

Sachverständige können den Wert von Immobilien zur korrekten Besteuerung in Erbschafts- oder Schenkungsfällen ermitteln. Der BFH hat nunmehr festgelegt, welche Mindestanforderungen an den Gutachter gestellt werden müssen.
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