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Erhaltungskosten
  • FUCHS-Briefe
  • Wenn der Vermieter stirbt

Erhaltungsaufwendungen werden nicht vererbt

Es ist niemandem zu wünschen, aber es kommt vor: Sie renovieren und setzen die Kosten verteilt auf fünf jahre ab. Dann versterben Sie vor Ablauf der fünf Jahre. Was wird aus den verbleibenden Erhaltungsaufwendungen?
  • FUCHS-Briefe
  • Instandhaltungskosten in der Steuererklärung

Vergessene Aufwendungen lassen sich nicht nachholen

Klar, das kann vorkommen: Sie lassen Reparaturen am eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung durchführen, vergessen aber, diese in der Steuererklärung aufzuführen. Das fällt Ihnen dann siedendheiß Jahre später ein, vielleicht beim Wochenendbesuch von Freunden, die das Thema auch gerade auf der Agenda haben. Doch dann kann es für die Geltendmachung schon zu spät sein.
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