Achtung, wer für Ausfuhren in die Türkei noch Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. mit altem Druck verwendet, bekommt Probleme mit dem türkischen Zoll. In umgekehrter Richtung gilt das nicht. Seit 1. September 2019 muss im Nachweis der Freiverkehrseigenschaft das Feld 4 die Bezeichnung „Association between the European Economic Union and Turkey" enthalten. Dies gilt auch für das vereinfachte Verfahren. Die Verwendung alter Bescheinigungen kann in der Türkei zur Nichtanerkennung führen, teilt der deutsche Zoll mit. Weitere Infos unter
https://tinyurl.com/y5zt6mmv